Die Verfassung eines jeden Staates spiegelt die eigenständige, auf einer Jahrhunderte langen Tradition beruhende Entwicklung der spezifischen Lebensgewohnheiten eines Volkes wider. Das zunehmende Bedürfnis der Kooperation von Staaten in einer Völkergemeinschaft mit gemeinsamen Zielsetzungen tendiert nun zumeist in Richtung Unifizierung nicht nur in wirtschaftlicher und organisatorischer, sondern mehr und mehr auch in rechtlicher und ordnungspolitischer Hinsicht. Machtverhältnisse entscheiden weitgehend über nationale Notwendigkeiten.
Der Ruf nach Anpassung an das EU- und Völkerrecht verdrängt zunehmend den nationalen Charakter des Rechts und dessen Kerngehalt. Vergessen werden dabei die Leitgedanken der grundlegenden internationalen Übereinkommen, die alle in der Präambel das "Recht auf Selbstbestimmung" und Souveränität der Völker in der Gemeinschaft garantieren. Der Autor setzt sich mit der derzeitigen rechtspolitischen Entwicklung der Schweiz im Sinne der Ausmarchung zwischen eigenstaatlichen und völkergemeinschaftlichen Interessen kritisch auseinander